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| VERKEHRSRECHT


Das Verkehrsrecht befasst sich mit der Unfallregulierung, der Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen und der Vertretung vor den Verwaltungsbehörden (Straßenverkehrsamt)

Ein Haupttätigkeitsbereich ist die Regulierung von Verkehrsunfällen. Jeder Beteiligte eines Verkehrsunfalls sollte dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, auch wenn die Haftungsfrage eindeutig erscheint. Die Haftpflichtversicherer vermitteln zunächst das Gefühl, den Schaden schnell und einfach zu regulieren; häufig geschieht dies jedoch nur in eingeschränktem Umfange. Das Interesse der Versicherung geht ja dahin, den Schaden möglichst gering zu halten. Da auch bei der Versicherung Profis tätig sind, sollte der Geschädigte auch einen Profi mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen: den Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Im Verkehr kommt es schnell zu einem Unfall, der auch strafrechtliche Konsequenzen hat. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht übernimmt Ihre Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen. Häufig kann erst in der Gerichtsverhandlung geklärt werden, dass der Unfall anders abgelaufen ist, als die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldbehörde dies unterstellt hat. Dies führt regelmäßig zu einer Vermin- derung der Geldbuße oder der Strafe.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung eines Fahrtenbuches können auch vom Straßenverkehrsamt erfolgen. Hier benötigen Sie auch die Hilfe eines Experten.

Auch bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges ist der Fachmann gefragt.


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Verkehrsrecht

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Ihre Ansprechparterin für
das Verkehrsrecht:
Katrin Schmitt

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