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| NOTAR


Der Notar ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten
(§ 14 Abs. 1 Bundesnotarordnung).

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Das Gebot
der Unparteilichkeit ist prägendes Merkmal für seine Amtstätigkeit. Bei der Vorbereitung von Urkunden, bei der Beurkundung selbst und bei dem Vollzug der beurkundeten Erklärungen hat sich der Notar um strengste Neutralität zu bemühen.

Anders als der Rechtsanwalt, der einseitig die Interessen seines Mandanten zu vertreten hat, muss der Notar die Belange aller Vertragsbeteiligten im Blick haben. Der Notar ist deshalb der geeignete Partner, um die von den Beteiligten gewünschten Regelungen zu entwerfen, dazu gehören u. a. Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Grundstückskaufverträge, Vorsorgevollmachten, Gesellschaftsverträge etc.

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Notariat

Ihr Ansprechpartner:

Wolfgang Stieghorst

Ecke


STIEGHORST & PARTNER | RONCHIN-PLATZ 1 | 33790 HALLE (WESTF.) | TEL. 0 52 01 / 81 58 50 | UMSETZUNG: MpunktFpunkt