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ANFAHRTSBESCHREIBUNG | KONTAKT | IMPRESSUM |
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| MEDIATION eine außergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung
Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien aus:
- Eigenverantwortlichkeit: Die Beteiligten entwickeln die Lösung selbst.
- Freiwilligkeit: Die Beteiligten entschließen sich bewusst zur Teilnahme.
- Informiertheit: Entscheidungen werden auf der Grundlage aller notwendigen Informationen getroffen.
- Vertraulichkeit: Die Beteiligten und der Mediator verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
- Ergebnisoffenheit: Das Ergebnis eines Mediationsverfahrens wird nicht vorgegeben, sondern im Verlaufe des Verfahrens von allen Beteiligten selbst festgelegt.
- Unabhängigkeit / Allparteilichkeit des Mediators: Der Mediator ist unabhängig von den Personen und dem Gegenstand der Mediation. Er begleitet die Parteien unparteilich und ausgewogen.
Die Hauptanwendungsfelder der Mediation sind:
- Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Erbschaftsangelegenheiten, Unternehmensnachfolge, insbesondere in Familienbetrieben
- Interne und externe Konflikte in oder zwischen Unternehmen
- zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Konflikte im Zusammenhang mit Bauvorhaben
- Konflikte im Spannungsfeld zwischen Umwelt, Politik, Wirtschaft und Sozialem (Mediation im öffentlichen Bereich)
- Nachbarschaftskonflikte
- Konflikte mit interkulturellem Hintergrund
Rechtsanwalt Stieghorst hat seine Ausbildung zum Mediator an der Juristischen Fakultät der Universität Bielefeld in Zusammenarbeit mit der "Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement" in München absolviert.
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